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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) der wisio-media GmbH, Rosenbornstr. 17, 56072 Koblenz (nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet)

§ 1 – Allgemeines zu den AGB

1.1 Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Erwerber und/oder Besitzer einer Eintrittskarte für ein Event der wisio-media GmbH und/oder Besucher eines Events der wisio-media GmbH (nachfolgend insgesamt als „Besucher“ bezeichnet).

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besuchers werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Veranstalter in Kenntnis dieser Bedingungen seine Leistungen ohne Vorbehalt anbietet und erbringt.

§ 2 – Verkauf der Eintrittskarten / Mindestalter für den Eintritt

2.1 Der Verkauf von Eintrittskarten für das Event (nachfolgend als „Tickets“ bezeichnet) erfolgt ausschließlich über die Webseite des Veranstalters (oder deren Facebook Seiten), der Webseite www.vivenu.de und durch die vom Veranstalter autorisierten Vorverkaufsstellen.

2.2 Der Eintritt zu einem Festival ist ausdrücklich nur Personen gestattet, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Selbst wenn der Besucher unter 18 Jahren eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der Veranstaltung vorlegt, kann der Veranstalter hierzu keine Ausnahme machen.

2.3 Besucher sind verpflichtet, nach Aufforderung des Sicherheitspersonals ihr Alter in geeigneter Form (z. B. Vorlage eines Personalausweises) nachzuweisen. Sollte sich ein Besucher weigern, einen solchen Nachweis zu erbringen, oder keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, ist der Veranstalter dazu berechtigt, den Besucher für die Dauer des fehlenden Nachweises von der Veranstaltung auszuschließen. Die Rückerstattung des Kartenpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 3 – Verkauf der Eintrittskarten über das Internet

3.1 Zum Verkauf der Tickets über das Internet bedient sich der Veranstalter eines gesonderten elektronischen Ticketsystems im Internet. Die hierfür geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Fall eines Ticket-Erwerbs über dieses System ebenfalls zu beachten.

3.2 Bei dem Verkauf der Tickets über das Internet werden derzeit ausschließlich so genannte eTickets angeboten. Es handelt sich hierbei um Tickets, die der Besucher nach Bezahlung als PDF-Datei entweder herunterladen oder vom Ticketvermittler per E-Mail übermittelt bekommt. Für den Einlass auf die Veranstaltung ist ein Ausdruck des Tickets erforderlich. Die Möglichkeit eines Zugriffs auf die hierzu erforderlichen IT-Infrastruktur (Computer, Drucker, Software, Internetzugang) obliegt dem Besucher.

3.3 Das Angebot zum Erwerb eines Tickets über das elektronische Ticketsystem des Ticketvermittlers im Internet ist freibleibend und unverbindlich. Erst mit der Bestellung eines Tickets und gleichzeitiger Bestätigung des Kunden, sich mit den AGB des Ticketvermittlers und ggf. des jeweiligen Veranstalters einverstanden zu erklären, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abwicklungsvertrages ab. Der Ticketvermittler wird den Eingang der Bestellung gegenüber dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch den Ticketvermittler dar.

3.4 Das Angebot zum Erwerb eines Tickets über das elektronische Ticketsystem im Internet ist freibleibend und unverbindlich. Erst mit der Bestellung eines Tickets und gleichzeitiger Bestätigung des Besuchers, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und des Anbieters des elektronischen Ticketsystems zu akzeptieren, gibt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Ticketvermittler wird den Eingang der Bestellung gegenüber dem Besucher unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch den Ticketvermittler oder den Veranstalter dar.

3.5 Wird dem Besucher die Möglichkeit eines Herunterladens des Tickets bereitgestellt, nimmt der Ticketvermittler und der Veranstalter spätestens hiermit jeweils für seine angebotenen Leistungen das Vertragsangebot des Besuchers an. Andernfalls ist der Ticketvermittler und der Veranstalter berechtigt, das Vertragsangebot des Besuchers durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder eines eTickets per E-Mail innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen, sofern diese Annahmeerklärung noch rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgt.

3.6 Bei den Events handelt es sich insbesondere um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung, die der Veranstalter zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbringt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist in diesem Fall vorgesehen, dass die für Fernabsatzverträge geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Recht zum Widerruf, keine Anwendung finden. Selbst im Fall eines Kaufs des Tickets mittels Fernabsatz über das Internet besteht daher kein Widerrufsrecht für den Besucher. Ein Umtausch oder eine Rückgabe der Tickets kommt aus diesem Grund nicht in Betracht.

§ 4 – Hausrecht des Veranstalters – Sicherheits- und Warnhinweise

4.1 Mit Erwerb erkennt der Besucher das Hausrecht des Veranstalters und die Festivalordnung des Veranstalters an. Zur Gewährleistung einer sicheren Veranstaltung setzt der Veranstalter Sicherheitspersonal ein. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist daher unbedingt Folge zu leisten. Sollte ein Besucher trotz vorheriger Aufforderungen und Hinweisen des Sicherheitspersonals diesen nicht nachkommen und insbesondere gegen die nachfolgenden Warn- und Sicherheitshinweise verstoßen, ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber dem Besucher einen Platzverweis auszusprechen und ihn von der Veranstaltung zu verweisen und/oder von künftigen Veranstaltungen auszuschließen. Für den Besucher besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

4.2 Dem Besucher der Veranstaltung ist bekannt, dass bei der Veranstaltung insbesondere auch laute Musik gespielt wird, so dass naturgemäß ein erhöhter Schallpegel zu erwarten ist. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt insofern auf eigene Gefahr des Besuchers. Besuchern des Festivals wird empfohlen, sich mit entsprechenden Mitteln wie z. B. Ohrstöpseln davor zu schützen. Dies gilt insbesondere für Besucher, die entsprechende Vorbelastungen (z.B. Tinnitus-Erkrankung) aufweisen. Sofern der Veranstalter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Schallbelastung über die insofern für entsprechende Veranstaltungen übliche Schallbelastung verursacht, ist eine Haftung des Veranstalters für Hör- und Gesundheitsschäden oder -beeinträchtigungen der Besucher aufgrund des auf der Veranstaltung auftretenden Schallpegels ausgeschlossen.

4.3 Sollte das Sicherheitspersonal bei den Einlasskontrollen oder während der Veranstaltung entsprechende Gegenstände bei einem Besucher feststellen, hat dieser diese Gegenstände freiwillig abzugeben. Andernfalls wird ihm der Zugang zur Veranstaltung auch im Fall eines gültigen Tickets verwehrt bzw. er wird von der Veranstaltung verwiesen. Das Mitbringen und der Besitz von eigenen Speisen und Getränken, Betäubungsmitteln, Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Glasfalschen, sind ebenfalls streng verboten.

4.4 Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Veranstaltungen dieser Größe Sachen von Besuchern leicht verloren gehen können oder gestohlen werden. Für verlorene oder gestohlene Sachen der Besucher übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen ist.

§ 5 – Bild- und Tonaufnahmen

5.1 Das Fotografieren, Filmen und die Erstellung von Tonaufnahmen zu kommerziellen Zwecken während der Veranstaltung sowie die Verbreitung entsprechender Aufnahmen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Veranstalter insbesondere berechtigt, die Löschung dieser Aufnahme zu verlangen. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Anfertigung und/oder Verwendung von Aufnahmen auch zu privaten Zwecken Rechte Dritter, insbesondere Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden können.

5.2 Der Veranstalter wird die Veranstaltungen fotografieren, filmen und Tonaufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen können den Besucher einschließen. Mit Betreten der Veranstaltung willigt der Besucher unwiderruflich in die entgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Filme und Tonaufnahmen, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung, insbesondere in Form der digitalen Verbreitung über das Internet und soziale Netzwerke, ein.

§ 6 – Verlegung einer Veranstaltung / Umtausch der Tickets / Absage einer Veranstaltung

6.1. Die Veranstaltung ist eine Open-Air-Veranstaltung und somit stark wetterabhängig. Deshalb werden für die Veranstaltung zwei alternative Termine festgesetzt (im Folgenden genannt: „Ersttermin“ und „Ausweichtermin“). Über diese wird der Besucher vor und bei Vertragsschluss informiert. Die Veranstaltung findet an dem Ersttermin statt, solange für den gesamten Veranstaltungszeitraum kein Dauerregen oder Gewitter gemeldet ist. Ist für den Ersttermin von Stark- bzw. Dauerregen, Gewitter oder höherer Gewalt (zum Beispiel eines Unwetters, anderer Naturereignisse oder Pandemien) auszugehen, findet die Veranstaltung an dem Ausweichtermin statt. Über den endgültigen Termin der Veranstaltung werden die Besucher spätestens 48 Stunden vor dem Ersttermin informiert. Dies hängt damit zusammen, dass die Wetterentwicklung trotz einer heutzutage hohen Vorhersage-Qualität nicht völlig genau bestimmt werden kann und daher aufgrund der tatsächlichen Wettersituation entschieden werden muss.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es trotz positiver Wetterprognose zu einem Regenfall kommen kann. Wurde der Termin schon konkret festgelegt, findet die Veranstaltung bei mildem Regenfall dann auch statt. Wir empfehlen unseren Gästen daher, warmer und regensicherer Kleidung den Vorzug zu geben. Es kann in diesem Rahmen zu Verzögerungen des Beginns kommen.

6.2. Bei Durchführung der Veranstaltung an einem der beiden Alternativtermine ist eine Rückgabe oder ein Umtausch des Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ausgeschlossen.

6.3. Im Fall einer endgültigen Absage der Veranstaltung an beiden Alternativterminen ist der Besucher berechtigt, vom Veranstalter die Erstattung zu verlangen.

§ 7 – Sonstige Haftung

7.1 Für Schäden der Besucher haftet der Veranstalter im Übrigen nur dann, wenn (a) der Veranstalter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder (b) der Schaden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

7.2 Sofern der Veranstalter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben, ist die Haftung auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit, wegen zugesicherter Eigenschaften, bei einer Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt von den vorgenannten Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.

§ 8 – Sonstige Bestimmungen

8.1 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck dieses Vertrages und zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten.

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